The Light Balloon
Bauma 2010 Highlights
HomeAsortyment produktówGaleria fotografiiCertyfikatyLinki partnerskieKontakt
NOTICE in /var/www/powermoon.de/docs/design/powermoon/#include/sub_menu.inc line 38
Undefined offset: 0
NOTICE in /var/www/powermoon.de/docs/design/powermoon/#include/sub_menu.inc line 41
Undefined index:

EG Verordnung zum Leuchtmittel Ausstieg

Da es in letzter Zeit oft Nachfragen zur neuen EG Verordnung bezüglich Glühlampen, Halogen Lampen und Metalldampflampen gab, haben wir uns entschlossen einige Informationen für Sie bereit zu stellen.
 
All unsere Ballone sind NICHT von dieser Verordnung betroffen. Sie brauchen sich somit keine Gedanken machen ob die Leuchtmittel in den kommenden Jahren verboten werden oder ob sie Ihren Powermoon nicht mehr einsetzen dürfen.
 
Im Anschluss finden Sie 2 Bilder aus einem Bericht des Umweltbundesamtes vom 18. März 2009, aus denen hervor geht das die Leuchtmittel, welche in unseren Powermoon verwendet werden, nicht betroffen sind.
 
Zum einen liegt die Lichtleistung unserer Leuchtmittel über 12.000 Lumen und zum anderen werden unsere Lampen nicht im Haushalt zur Raumbeleuchtung eingesetzt.
 
Die Lichtleistung der bei uns verwendeten Leuchtmittel beträgt:
 
2000 W Halogen = 33.000 Lumen
1000 W HQI     = 99.000 Lumen
2500 W HMI     = 240.000 Lumen
4000 W HMI     = 398.000 Lumen
 
Folgende Grafiken und Passagen sind Auszüge vom Umweltbundesamt, zur Erläuterung der EU Verordnungen zum Ausstieg klimaschädlicher oder umweltbelastender Leuchtmittel. Den kompletten Original Text finden Sie unter:  UBA Licht Ausgabe 03
Foto 1
Foto 2

Deutsch Englisch
Stopka red. | OWG | Kontakt